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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | JF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft | 4 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 422063 | ||
| Datum | 19.08.2007 22:42 MSG-Nr: [ 422063 ] | 4250 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Sebastian Krupp Gibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern? Das Feuerwehrgesetz von BaWü (FwG) geht im § 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr im ASbs 4 nur kurz auf die JF ein: "(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln" Ob bei der anstehenden Novelierung des FwG eine Änderung bezüglich JF ansteht ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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