| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
| Thema | Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 422472 | ||
| Datum | 21.08.2007 16:10 MSG-Nr: [ 422472 ] | 8892 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schmidt im Bereich Feuerwehrgerätehäuser soll die pauschale Stellplatzbezuschußung (also pro Stellplatz 40000) wegfallen. Begründung: Gerätehäuser mit einem Stellplatz können eigentlich mit Gewinn gebaut werden. Bei einem größeren Gerätehaus ist es aber ungerecht den Zuschuß pauschal an der Anzahl der Stellplätze festzumachen, da ja die Nebenräume, Werkstätten und Ausstattung hier einen viel größeren Anteil annehmen als beim kleinen Spritzenhäuserl. Hilf mir... Wenn ich pauschal Stellplätze bezuschusse, gewinnt doch eher der, der davon möglichst viele hat, weil die Nebenräume eher immer ungefähr gleich sind bzw. nicht im gleichen Ausmaß zunehmen wie die Fläche durch die Stellplätze... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|