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Thema | Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 422632 | ||
Datum | 22.08.2007 00:24 MSG-Nr: [ 422632 ] | 8823 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner das MZF hat den Funkrufnamen 11. Ist mir bekannt! Aber es gibt einige Fahrzeuge, die unter 80/1 laufen, aber nichts anderes als ein MZF sind. Unter "Kombi" versteht halt jeder was anderes. Geschrieben von Anton Kastner Bei uns im Landkreis läuft z.B. der ELW der UG-ÖEL als 89. Frag mich nicht warum. Es gibt auch Fahrzeuge, die als 65 (KLAF) laufen, und zwar über die Ausrüstung eines RTW verfügen, aber mit einem Kleinalarmfahrzeug rein gar nichts zu tun haben. Auch meinen viele in By, dass ein 69 ein VRW sein muss, jedoch heißt 69 nichts anderes, als sonst. RW. Ich war nur der Meinung, dass in By der GWL schon längere Zeit bezuschusst wird. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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