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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaPrivater Rettungsdienst26 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW423210
Datum23.08.2007 19:41      MSG-Nr: [ 423210 ]9568 x gelesen

Hi!

Ein Blick ins Gesetz: Rettungsdienstgesetz BaWü

und vielleicht noch dorthinein: Rettungsdienstplan BaWü

können Dir helfen. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Aufgrund der Struktur des RettG NRW und der derzeitigen Rechtsprechung bezogen auf § 19 Abs. 4 RettG NRW, ist es sehr schwer in NRW eine Genehmigung nach § 18 RettG NRW zu erhalten, selbst wenn sonst alle Voraussetzungen vorliegen. Als Lektüre dazu: RettG NRW.

Gruß
Sven



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