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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMissbrauch des Ehrenamtes - war: Innovative Zusammenarbeit der Polizei16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.423786
Datum26.08.2007 17:03      MSG-Nr: [ 423786 ]6091 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerAmtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen,
Sicherlich kann das in Rechnung gestellt werden. § 8 VwVfG. Es sei denn die Amthilfe leistende Stelle gehört zum gleichen Haufen der ersuchenden Behörde (Ordnungsamt ruft Feuerwehr) oder die Einsatzkosten sind geringer als 35 EUR.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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