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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMissbrauch des Ehrenamtes - war: Innovative Zusammenarbeit der Polizei16 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio423789
Datum26.08.2007 17:04      MSG-Nr: [ 423789 ]6167 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Anton KastnerAmtshilfe kannst du nicht in Rechnung stellen

Besondere Aufwendungen können sehr wohl in Rechnung gestellt werden, siehe Art. 8 BayVwVfG.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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