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| Thema | Quo vadis Feuerwehr Deutschland....[GB] Am falschen Ende gespart | 147 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 424222 |
| Datum | 27.08.2007 20:47 MSG-Nr: [ 424222 ] | 126762 x gelesen |
Geschrieben von Christi@n PannierDas hatten wir schon mal und wurde vom BVG für unzulässig erklärt.
Wäre aber nicht das erste Mal dass das Grundgesetz geändert werden würde. Ansonsten könnte man das ganze auch anders machen um den selben effekt zu haben: da wird ganz einfach die Grundsteuer um den Betrag erhöht den man sonst mit der Feuerschutzabgabe einnehmen würde. Vermieter legen diese auf die Mieter um, etc.. Das wäre eine indirekte Feuerschutzabgabe.
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