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RubrikSonstiges zurück
ThemaQuo vadis Feuerwehr Deutschland....[GB] Am falschen Ende gespart147 Beiträge
AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW424252
Datum27.08.2007 21:14      MSG-Nr: [ 424252 ]126653 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDas hatten wir schon mal und wurde vom BVG für unzulässig erklärt.
Wurde die Abgabe pauschal für unzulässig erklärt oder weil bestimmte Personengruppen (z.B. Feuerwehrangehörige) davon befreit waren?


MkG
Niklas



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