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RubrikSonstiges zurück
ThemaQuo vadis Feuerwehr Deutschland....[GB] Am falschen Ende gespart147 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg424260
Datum27.08.2007 21:29      MSG-Nr: [ 424260 ]126775 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerSie wurde generell für unzulässig erklärt.

So weit ich weiss wurde sie damals für unzulässig erklärt weil Feuerwehrangehörige von dieser Abgabe befreit waren. Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Oder kannst Du mir einen Hinweis im Netz geben wo ich das Aktenzeichen zu dem Urteil und einen Bericht darüber finde?



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