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| Thema | Quo vadis Feuerwehr Deutschland....[GB] Am falschen Ende gespart | 147 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 424282 |
| Datum | 27.08.2007 22:29 MSG-Nr: [ 424282 ] | 126534 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von Niklas Wichmann AFAIK gibt es doch in den meisten Bundesländern keine gesetzlich geregelte Hilfsfrist und in zumindest einem (ich glaube ein südliches, vlt. Bayern?) gibt es zwar eine Hilfsfrist, es steht jedoch direkt mit im Gesetzestext, dass der Bürger keinen Anspruch darauf hat, dass diese auch eingehalten wird.
Aus dem HBKG
§3.2. Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres
Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten
kann.
Wirksame Hilfe einleiten ist auch wieder definitionssache. Aber eine Hilfsfrist von 10min ab Alarmierung der Kräfte ist festgelegt.
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