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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaHandicap-Kinder in der JF147 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen424913
Datum30.08.2007 06:35      MSG-Nr: [ 424913 ]135351 x gelesen
Infos:
  • 07.09.07 Unsere Welt ist Bunt

  • Wobei mir die Antwort aus NRW am Besten gefällt.

    Jo, insbesondere diesen Satz finde ich in mehrfacher Hinsicht interessant:

    "Was bei einem Unfall oder der Übernahme in die aktive Wehr geschieht, wird wohl von Fall zu Fall zu prüfen sein."

    Interessant auch die Tatsache, daß in Bayern wohl eine absolute Deadline existiert, welche jedoch vom AVBayFwG (bzw. dessen Kommentierung) hergeleitet wird. Der GUV schreibt:

    " Im Kommentar zum AVBayFwG wird zum Begriff "Eignung" im Zusammenhang mit dem Grad der Behinderung Folgendes ausgeführt: "Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 50 % und darüber sind grundsätzlich nicht mehr Feuerwehrdiensttauglich.""

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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