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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührensatzung unzulässig | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 425525 | ||
Datum | 01.09.2007 11:52 MSG-Nr: [ 425525 ] | 4885 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott So- üblicherweise wird man den Wert einer Leistung kalkulieren, dann kalkuliert man auch eben alle Nebenkosten da hinein. Typischer Fall von "Judex non calculat". Ist mir während des Studiums beim Zusammentreffen mit Jurastudenten auch oft aufgefallen. Von Mathe, (oder wenigstens Rechnen), wirtschaftlichen Zusammenhängen,... hatten sie leider wenig Ahnung... (man könnte boshafterweise auch sagen "lebensuntauglich" ;-) ). Abenteuerlich wird es dann eben immer, wenn sie über Sachverhalte urteilen sollen, denen eben dieses Wissen zu Grunde liegt (z.B. Steuern, Wirtschaftsdelikte,...). Aber sie hatten eben in ihren Reihen mit Abstand die hübschesten Mädels aller Fakultäten und außerdem war es mein Wahlpflichtfach... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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