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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 425609 | ||
Datum | 01.09.2007 17:00 MSG-Nr: [ 425609 ] | 10382 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Pansing das es sich dabei im konkreten Fall um Speyer (BaWü ?) handelt, habe ich übersehen. Speyer --> RLP. Und in da ist es nicht so einfach jemanden aus dem Feuerwehrdienst zu entfernen. Im LBKG §12 Abs. 5 heisst es: (5) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch des Ortsbürgermeisters und des Wehrführers, entpflichten; mit der Entpflichtung endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. D.h. der Leiter der Feuerwehr bzw. der Wehrführer kann das nur auf den Weg bringen, entschieden (oder auch nicht) wird das woanders. Das musste meine ehemaliger Wehrleiter auch feststellen... Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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