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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Richtlinien / Bestimmungen zum Fahrzeugausbau | 7 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 425740 | ||
Datum | 02.09.2007 16:06 MSG-Nr: [ 425740 ] | 3816 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Michael Becker--- wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden. Spontan fallen mir ein: StVZO, StVO, UVV. - Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)? Das kommt auf den Umfang der Änderungen an, auf den ersten Blick könnte eine Einzelabnahme i.S.d. §21 StVZO notwendig sein. Grundlage ist der §19 (2) StVZO. Am besten vor Beginn der Umbaumaßnahmen mit der zuständigen technischen Prüfstelle (im Westen TÜV, im Osten DEKRA) Kontakt aufnehmen und die vorgesehenen Änderungen durchsprechen. Gruß, Henning | ||||
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