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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaRichtlinien / Bestimmungen zum Fahrzeugausbau7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW425740
Datum02.09.2007 16:06      MSG-Nr: [ 425740 ]3816 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Michael Becker--- wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden.

Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.

Nun meine Fragen:
-Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen (das Fahrzeug soll keine Norm erfüllen und würde bei uns als MTF laufen)?


Spontan fallen mir ein: StVZO, StVO, UVV.

- Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)?

Das kommt auf den Umfang der Änderungen an, auf den ersten Blick könnte eine Einzelabnahme i.S.d. §21 StVZO notwendig sein. Grundlage ist der §19 (2) StVZO.

Am besten vor Beginn der Umbaumaßnahmen mit der zuständigen technischen Prüfstelle (im Westen TÜV, im Osten DEKRA) Kontakt aufnehmen und die vorgesehenen Änderungen durchsprechen.

Gruß,
Henning



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