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Feuerwehrgesetz
RubrikAusbildung zurück
ThemaAnwendung Spineboard / Rettungsbrett24 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W426276
Datum05.09.2007 13:23      MSG-Nr: [ 426276 ]17356 x gelesen

Hallo Stefan,

such einmal im Internet unter "Spineboard". Da findet sich einiges.

Z.B.: Dies

Viele Grüße,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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