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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Sondersignalanlage | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Langensendelbach / Bayern | 426645 | ||
Datum | 07.09.2007 14:01 MSG-Nr: [ 426645 ] | 4384 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Es würde im Grunde sogar reichen, wenn als Halter die Feuerwehr eingetragen ist. Im Regelfall ist aber nicht "die Feuerwehr" der FZ-Halter, sondern der Träger der Feuerwehr wie die Stadt, die Gemeinde oder bei WF die Firma. Ausnahme wäre wenn der Feuerwehrverein aus eigenen finanziellen Mitteln ein Fahrzeug beschafft und auf den Verein anmeldet, was aber selten geschieht. mkG Thomas ......................................... http://ffw-langensendelbach.de | ||||
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