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RubrikAtemschutz zurück
ThemaMaskenbrille32 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen426857
Datum09.09.2007 03:16      MSG-Nr: [ 426857 ]18708 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sascha TrögerRichtig, das steht da so geschrieben. Ich würde den Satz auch als "muss" interpretieren. In den Erläuterungen zur DV 7 wird das Ganze jedoch anders dargestellt:

Aus obiger Formulierung darf nicht der Rückschluss gezogen werden, dass Träger von Maskenbrillen ein persönlicher Atemanschluss (Maske) zugeteilt werden muss.

wobei man dann später schreibt:
Grundsätzlich ist es im Einsatz aus Zeitgründen vorteilhaft, wenn Brillenträgern eine persönliche Maske mit Maskenbrille zugeteilt wird.


danke für die Korrektur - böses Foul. ;o(

Ist wirklich 51/49 formuliert und man sollte sich doch manchmal auf die kritische Stimme im Bauch verlassen...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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