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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGebäudefunkanlage, auf welcher Grundlage einfordern?3 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Eislingen/Fils / Baden-Württemberg426914
Datum09.09.2007 20:40      MSG-Nr: [ 426914 ]4294 x gelesen

Hallo,

bei der Frage sind vermutlich die "gesetzlichen" Grundlagen gemeint ...

das wäre dann sicherlich erstmals der in jeder Landesbauordnung existierende Paragraph zu den Sonderbauten (Gebäude besonderer Art oder Nutzung, für die besondere Anforderungen ... gestellt werden können ...) - für gewöhnliche Gebäude wird eine Gebäudefunkanlage ja in der Regel nicht erforderlich sein. Der andere Angriffspunkt wäre die Forderung in den LBOs, dass "wirksame Löschmaßnahmen möglich sein müssen" - hierzu gehört sicherlich eine geordnete Funkkommunikation der Feuerwehr.

Aber auch in entsprechenden Sonderbauvorschriften sind teilweise explizit Forderungen, z. B. in der Industriebaurichtlinie:
Zitat: "In Industriebauten mit einer Fläche der Geschosse von insgesamt mehr als 30 000 m² sind im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Vorkehrungen zu treffen, die eine Funkkommunikation der Feuerwehr ermöglichen."

Die zweite Frage ist natürlich diffizil ...
aber eigentlich klar:
- Funkanlagen im 4m Bereich (z. B. in Tunnels) müssen möglichst zeitgleich auf Digitalfunk umgerüstet werden,
- Funkanlagen im 2m Bereich können wohl etwas länger weitergenutzt werden, eben halt so lange, wie der Einsatzstellenfunk im 2m Bereich ist ...


Gruss!

Michael Reick

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