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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema'Anhänger Zapfanlage' Jugendfeuerwehr (!!!)89 Beiträge
AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.427723
Datum13.09.2007 23:59      MSG-Nr: [ 427723 ]29297 x gelesen

Geschrieben von Sven Kelleroder gar den richtigen Umgang mit der Kübelspritze....

na ja, wenn das andere schon ein Löschmittelbehälter war (war´s doch - oder???) dann pass mal auf, das hier jemand nicht "Kübelspritze" umfunktioniert. Denn da kommt doch FLÜSSIGKEIT rein.

Ballermann-eimersaufen-technisch gesehen könnte also auch "der richtige Umgang mit der Kübelspritze" durchaus zweideutig gesehen werden... ;). UND: umfunktionierte Kübelspritzen sind sicherlich weit weniger auffällig als so ein Anhänger, den man ohne weiteres auch mit Capri-Sonnen-Päckchen vollschmeißen könnte oder im Winter mit einem Eimer Früchtepunsch in Styropor eingepackt. Und auf dem nächsten Sommerfest könnte die JF ihre Kasse mit Eisangeln aufwerten. Eis an Bänder binden, zwischen Crushed-Ice in den Anhäger packen, ein paar Nieten dazupacken die an Bändern sind und alle Bänder vorne über einen BIERzeltgarniturtisch legen. Gegen ein Entgeld darf man an einer Strippe ziehen...

Aber zugegeben, die erste Assoziation ist halt nicht grade die alkoholfreie Version und der Aufkleber nicht grad Imagefördernd.

Manuela


nu weiss ich, warum das einige drunter stehen haben... Mein Beitrag ist unter dem Gedanken an GG § 5.1 verfasst oder auch: ich muss nicht mit den Wölfen heulen - das kann ich auch alleine... ;)

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