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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr ist aufgrund weniger Einsätze überflüssig | 347 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 427906 | ||
Datum | 15.09.2007 17:44 MSG-Nr: [ 427906 ] | 433371 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Geschrieben von Volker Ehrhardt weshalb viele Kommunen (zumindest hier in der Gegend) dazu übergegangen sind, einen pauschalen Satz an den FA zu zahlen, der dann für die Dauer des Lehrganges Urlaub nimmt :-( Ist aber in diesem Bundesland ausdrücklich nicht gestattet. Lohnersatz darf nur gezahlt werden wenn kein Urlaub etc. genommen wird. Zur Diskussion mit der Pauschalisierung: - Ist hier nur bis 48 h (2 Tage) ununterbrochener Dauer zulässig. - Muss als Lohnersatzleistung bei der Steuererklärung angegeben werden. Da es keine Aufwandsentschädigung ist. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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