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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwendung unmittelbaren Zwanges | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 428026 | ||
Datum | 16.09.2007 22:44 MSG-Nr: [ 428026 ] | 5807 x gelesen | ||
Besteht denn irgendein rechtlicher Unterschied bei den Rechten zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften. Bei uns tuen die Hauptamtlichen immer so als ob sie mehr Rechte haben weil sie verbeamtet sind. Ich halte diese Aussage für Schwachsinnig, da beide ja die gleichen Arbeiten tuen. Ich lasse mich davon auch nicht beeindrucken aber andere Kameraden glauben den Schmu. MFG Seb | ||||
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