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Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 428376 | ||
Datum | 19.09.2007 11:36 MSG-Nr: [ 428376 ] | 11405 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias Ott das Suchen nach vermissten Personen i.e.S. eigentlich eine polizeiliche Aufgabe ist und die nichtpolizeilichen Organisationen hier (zumindest ist das in Hessen so) sozusagen in Amtshilfe tätig werden Es gibt für Bayern eine relativ aktuelle Gerichtsentscheidung, wo das Gericht von dieser Meinung abweicht (obwohl dies auch die Meinung des Innenministeriums war). In Bayern ist es jetzt herrschende Rechtsmeinung, daß die Gemeinde durch ihre Abteilung Feuerwehr in eigenem Wirkungskreis als örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig wird und der Polizei somit keine Amtshilfe mehr in Rechnung stellen kann. Dies bitte auch berücksichtigen, wenn Einsatzleiter Hubschrauber anfordern, denn dann könnte evtl der Freistaat dies den Gemeinden in Rechnung stellen. | ||||
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