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RubrikTaktik zurück
ThemaPersonensuche26 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern428376
Datum19.09.2007 11:36      MSG-Nr: [ 428376 ]11405 x gelesen
Infos:
  • 20.09.07 link
  • 19.09.07 SER

  • Geschrieben von Matthias Ottdas Suchen nach vermissten Personen i.e.S. eigentlich eine polizeiliche Aufgabe ist und die nichtpolizeilichen Organisationen hier (zumindest ist das in Hessen so) sozusagen in Amtshilfe tätig werden

    Es gibt für Bayern eine relativ aktuelle Gerichtsentscheidung, wo das Gericht von dieser Meinung abweicht (obwohl dies auch die Meinung des Innenministeriums war).
    In Bayern ist es jetzt herrschende Rechtsmeinung, daß die Gemeinde durch ihre Abteilung Feuerwehr in eigenem Wirkungskreis als örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig wird und der Polizei somit keine Amtshilfe mehr in Rechnung stellen kann.

    Dies bitte auch berücksichtigen, wenn Einsatzleiter Hubschrauber anfordern, denn dann könnte evtl der Freistaat dies den Gemeinden in Rechnung stellen.



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