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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 428383 | ||
Datum | 19.09.2007 11:58 MSG-Nr: [ 428383 ] | 11285 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Tobias Josef Riesch In Bayern ist es jetzt herrschende Rechtsmeinung, daß die Gemeinde durch ihre Abteilung Feuerwehr in eigenem Wirkungskreis als örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig wird und der Polizei somit keine Amtshilfe mehr in Rechnung stellen kann. neben dem Aspekt der Geldleistungen die die Gemeidne dafür erhalten könnte, um die es mir oben aber gar nicht ging, meine ich vor allem auch auf die Punkte der Verantwortung für den Einsatz, die von "externen" erhobenen Kosten und den möglichen Beschluss eine Suche nicht mehr fortzusetzen hinweisen zu müssen. Inwieweit sich die Aufgaben udn Zuständigkeiten jetzt wirklich zwischen Gemeinde, der dortigen "Ortspolizeibehörde", der Landespolizei usw. abgrenzen lassen ist sicher auch vom Anlass einer solchen Aktion abhängig. Im Fall einer Suche nach weggelaufenen Kindern nach einem Busunfall wird primär niemand die Zuständigkeit des Einsatzleiters npolBOS bestreiten. Bei einen möglichen Suizid oder gar einem möglichen Gewaltverbrechen stellt sich diese Frage sehr wohl... Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | ||||
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