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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 428421 | ||
Datum | 19.09.2007 16:06 MSG-Nr: [ 428421 ] | 11383 x gelesen | ||
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Hallo Henning, Für Unglücksfälle ist aber (hier) nunmal die Feuerwehr zuständig. ich denke diese Aussage ist zu pauschal. Natürlich kann ein Unglücksfall für das Fernbleiben der Person ursächlich sein. Aber lediglich der Umstand, dass eine Person nicht in seinem gewöhnlichen, persönlichen Lebensumfeld anzutreffen ist, ist nach meiner Ansicht noch kein Grund einen Unglücksfall anzunehmen. Unglücksfall ist im übgrigen ein plötzliches Ereignis, unabhängig vom Willen des Betroffenen. In eurem Bundesland muss als Ursache des Unglücksfalles auch ein Naturereignis, eine Explosion oder ähnliches Ereignis vorliegen. Ansonsten besitzt die Feuerwehr keine eigene Aufgabenzuweisung. Gruß Jochen | ||||
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