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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 428427 | ||
Datum | 19.09.2007 16:29 MSG-Nr: [ 428427 ] | 11424 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jochen Geßner ich denke diese Aussage ist zu pauschal. Nein. Die Aussage steht so im Gesetz. Die Auslegung ist natürlich immer so eine Sache. (s. Gerichtsentscheidungen zum Thema Ölspur) Geschrieben von Jochen Geßner Aber lediglich der Umstand, dass eine Person nicht in seinem gewöhnlichen, persönlichen Lebensumfeld anzutreffen ist, ist nach meiner Ansicht noch kein Grund einen Unglücksfall anzunehmen. Wenn aus diesem Grund aber eine ernste Notlage für den Betroffenen anzunehmen ist, dann ist es das wohl schon. Wenn ein erwachsener, selbstständiger Mensch nicht anzutreffen ist, wird sicherlich keine großangelegte Suchaktion gestartet. Handelt es sich um einen hilftlosen, alten Menschen, der aus einer Pflegeeinrichtung entwichen ist, sieht das schon wieder anders aus. Geschrieben von Jochen Geßner In eurem Bundesland muss als Ursache des Unglücksfalles auch ein Naturereignis, eine Explosion oder ähnliches Ereignis vorliegen. Definiere "ähnliches Ereignis". Das LG Münster hat eine Ölspur als Unglücksfall angesehen. (in meinen Augen ein Fehlurteil) Ist weder eine Explosion, noch ein Naturereignis oder sonstwie etwas besonderes. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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