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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 428468 | ||
Datum | 19.09.2007 19:53 MSG-Nr: [ 428468 ] | 11395 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jochen Geßner Ein Unglücksfall ist auch, wenn jemand die Treppe runterfällt und sich verletzt, kommt niemand auf die Idee die Feuerwehr zu rufen. Das sagst Du jemandem, der aus NRW kommt? ;-) SCNR Geschrieben von Jochen Geßner Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dass Feuerwehren für alls Unglücksfälle zuständig sind, machst Du doch das Gleiche (Schaffung einer Allzuständigkeit) was dem von Dir erwähnten Urteil angekreidet wird. Verstehe mich nicht falsch: Ich bin nicht grundsätzlich dafür, dass die FW für alles zuständig ist. Das unterscheidet mich aber evtl. vom Gesetzgeber und offensichtlich von einigen Richtern. Geschrieben von Jochen Geßner Bei der Beurteilung der Zuständigkeit Feuerwehr bei Personensuche muss aus meiner Sicht auch der weitere Verlauf des Geschehens beachtet werden. Was macht die Feuerwehr, wenn sie eine Person antrifft, welche z.B. nicht mitkommen, sich umbringen will ? Das sind Themenbereiche, die extrem Kompliziert sind. Was ist, wenn diese FA Beamte sind? undundund... Geschrieben von Jochen Geßner Hier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann. Nach dieser Definition wären die Ölspuren kein Einsatz für die Feuerwehr, da sie durchaus durch andere, z.B. Fachunternehmer, Straßenbaulastträger beseitigt werden kann. Geschrieben von Jochen Geßner Ich weiß nicht, ob dies die Folgeentscheidung zu dem Urteil ist, aber das OVG Münster, hat dies im Februar bestätigt. Für mich hört sich die Begründung relativ einleuchtend an (nur als Beispiel, es wurden nicht alle Ölspuren als Unglücksfall bezeichnet, sondern nur große Ölspuren). Was ist eine "große" Ölspur im gegensatz zu einer "kleinen" Ölspur? Ist es jetzt eine Gefahrenabwehr? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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