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RubrikTaktik zurück
ThemaPersonensuche26 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428477
Datum19.09.2007 21:14      MSG-Nr: [ 428477 ]11385 x gelesen
Infos:
  • 20.09.07 link
  • 19.09.07 SER

  • Hallo Stefan,

    Hier geht man davon aus, dass bei einem Unglücksfall, die Gefahr nur durch technische Maßnahmen der Feuerwehr beseitigt werden kann.

    Diese Erläuterung des im Gesetz verwendeten Begriffes "ähnliche Ereignisse" habe ich nur zur Verdeutlichung angeführt, ich wollte sie nicht auf die Ölspuren bezogen wissen. Wenn ich mich nicht täusche ist aber in dem Urteil des OVG erwähnt, dass die Straßenbaulastträger nicht zu erreichen waren.

    Was ist eine "große" Ölspur im gegensatz zu einer "kleinen" Ölspur? Ist es jetzt eine Gefahrenabwehr?
    Um dies zu erörtern müssten wir tiefer in die die Entscheidungen der Gerichte einsteigen. Das neuere habe bisher nur überflogen.



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