News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Personensuche | 26 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 428478 | ||
Datum | 19.09.2007 21:24 MSG-Nr: [ 428478 ] | 11335 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Jochen Geßner Diese Erläuterung des im Gesetz verwendeten Begriffes "ähnliche Ereignisse" habe ich nur zur Verdeutlichung angeführt, ich wollte sie nicht auf die Ölspuren bezogen wissen. Wenn ich mich nicht täusche ist aber in dem Urteil des OVG erwähnt, dass die Straßenbaulastträger nicht zu erreichen waren. Natürlich. Das ist ja die Frechheit an dieser Entscheidung. Man könnte ja auch den Straßenbaulastträger unter Durck setzen, seiner Pflicht nachzukommen. Aber Feuerwehr ist halt bequemer (sicherlich aber nicht billiger) Geschrieben von Jochen Geßner Um dies zu erörtern müssten wir tiefer in die die Entscheidungen der Gerichte einsteigen. Das neuere habe bisher nur überflogen. Klar. Mir ist bewußt, dass man sicherlich im Detail nachsehen mußte. Aber als Beispiel für eine großzügige Auslegung des Begriffes "Unglück" kann es gut herhalten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|