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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 428531 | ||
Datum | 20.09.2007 08:19 MSG-Nr: [ 428531 ] | 27407 x gelesen | ||
Mahlzeit 1) Wurde durch die Polizei Amtshilfe bei der Feuerwehr angefordert? 2) War die Polizei vor ORt 3) Wurde die Polizei unmittelbar nach dem Vorfall hinzugezogen? 4) Wurde die Gemeinde als Träger unmittelbar nach dem Vorfall informiert? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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