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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen428533
Datum20.09.2007 08:41      MSG-Nr: [ 428533 ]27454 x gelesen

Moin,

wer war denn Veranstalter? Die Feuerwehr? Förderverein der Feuerwehr? sonstiger, externer Organisator? -> IMHO u.U. ein Fall für die hoffentlich vorhandene Veranstalter-Haftpflicht.

Geschrieben von Florian Besch
1) Wurde durch die Polizei Amtshilfe bei der Feuerwehr angefordert?


Muss das unbedingt durch die Polizei erfolgen oder kann das auch die die Beschilderung genehmignde Behörde?

Geschrieben von Ralf Köhlerund mit der Hand auf das (langsam) fahrende Auto gehauen, genauer gesagt auf die Windschutzscheibe. Dieser Kamerad ist aber einer der etwas robusteren Art, leider ging bei dieser Aktion die Windschutzscheibe kaputt

Nur mit der Hand? Oder vielleicht mit der Kelle in der Hand oder ähnlichem Werkzeug? Fällt mir etwas schwer vorzustellen, wie man mit der bloßen Hand eine intakte Frontscheibe mal so nebenbei zertrümmert. :-/


Geschrieben von Thomas Burghartmeiner meinung nach hat kein fw-ler das recht ander leute sachen zu demolieren, schon garnet beim absperrdienst bei nem umzug.

wenn einer sich net aufführen kann soll er den verursachten schaden selbst tragen


Naja, wer mindestens zwei Sperrmaßnahmen missachtet, braucht sich nich wundern, wenn versucht wird, ihn drauf aufmerksam zu machen. Und dass da vorsätzlich die Scheibe zerstört wurde glaub ich weniger. Da hält sich mit mein Mitgefühl mit dem Fahrer doch in Grenzen...


Geschrieben von Ralf Köhlerist bei einem Feuerwehrkameraden mit Winkelkelle vorbeigefahren,

Fällt das eigentlich in die Kategorie Rotlichtverstoß oder ähnlich Schwerem?


Gruß,
Thorben



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