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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 428533 | ||
Datum | 20.09.2007 08:41 MSG-Nr: [ 428533 ] | 27454 x gelesen | ||
Moin, wer war denn Veranstalter? Die Feuerwehr? Förderverein der Feuerwehr? sonstiger, externer Organisator? -> IMHO u.U. ein Fall für die hoffentlich vorhandene Veranstalter-Haftpflicht. Geschrieben von Florian Besch
Muss das unbedingt durch die Polizei erfolgen oder kann das auch die die Beschilderung genehmignde Behörde? Geschrieben von Ralf Köhler und mit der Hand auf das (langsam) fahrende Auto gehauen, genauer gesagt auf die Windschutzscheibe. Dieser Kamerad ist aber einer der etwas robusteren Art, leider ging bei dieser Aktion die Windschutzscheibe kaputt Nur mit der Hand? Oder vielleicht mit der Kelle in der Hand oder ähnlichem Werkzeug? Fällt mir etwas schwer vorzustellen, wie man mit der bloßen Hand eine intakte Frontscheibe mal so nebenbei zertrümmert. :-/ Geschrieben von Thomas Burghart meiner meinung nach hat kein fw-ler das recht ander leute sachen zu demolieren, schon garnet beim absperrdienst bei nem umzug. Naja, wer mindestens zwei Sperrmaßnahmen missachtet, braucht sich nich wundern, wenn versucht wird, ihn drauf aufmerksam zu machen. Und dass da vorsätzlich die Scheibe zerstört wurde glaub ich weniger. Da hält sich mit mein Mitgefühl mit dem Fahrer doch in Grenzen... Geschrieben von Ralf Köhler ist bei einem Feuerwehrkameraden mit Winkelkelle vorbeigefahren, Fällt das eigentlich in die Kategorie Rotlichtverstoß oder ähnlich Schwerem? Gruß, Thorben | ||||
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