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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 428539 | ||
Datum | 20.09.2007 08:57 MSG-Nr: [ 428539 ] | 27471 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Köhler Mir gehen nun verschiedene Dinge durch den Kopf: Ihr habt euch auf die Strasse gestellt (stellen lassen). Ihr habt Autofahrern Anweisungen erteilt. Dann seid ihr, eure Gemeinde und der Veranstalter sicherlich der Meinung, dass die Maßnahmen durch das geltende Recht abgedeckt sind. Also würde ich dem netten Autofahrer sagen, dass er keinen Cent sieht und ja gerne Klage erheben kann. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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