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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 428544 | ||
Datum | 20.09.2007 09:41 MSG-Nr: [ 428544 ] | 27494 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Köhler Ich sach ja. Evtl. sollte man dem Fahrer einfach seine Regelverstöße in einem Gespräch "erklären". Bei uns werden inzwischen die Nummernschilder solcher Fahrer an die Verwaltung gemeldet. Wir hatten vor nicht langer Zeit einen Einsatz, bei dem wir im Auftrag der Polizei eine Straße sperren mussten, weil sich ein Selbstmörder in die Luft zu jagen drohte. Ein Autofahrer hat sich mit wüsten Beschimpfungen seinen Weg durch die Absperrung gesucht. Er wurde daraufhin von der Verwaltung angeschrieben. In dem Brief stand sinngemäß, daß die Gemeinde ein solches Verhalten gegenüber Einsatzkräften nicht tolleriert und daß sich die Gemeinde rechtliche Schritte gegen den Fahrer vorbehält. Der Fahrer hat eingesehen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war und er hat sich schriftlich entschuldigt. | ||||
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