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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Holzhausen / Rheinland-Pfalz | 428588 | ||
Datum | 20.09.2007 12:56 MSG-Nr: [ 428588 ] | 27172 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Die Anweisungen des Feuerwehrmannes sind völlig unmaßgeblich. Ob da ein Feuerwehrmann oder ein Penner auf der Straße steht, beide haben keine Anweisungen zu erteilen. Hm, dann verrat mir den richtigen Ausdruck für "Einen Feuerwehrmann der mit Winkerkelle auf der Straße steht"?? Mag keine Anweisung sein, aber der Fahrer ist doch dennoch verpflichtet anzuhalten. Der Kamerad (in diesem Fall) ohne Winkerkelle, hat nichts anderes gemacht. Und er war als Feuerwehrmann zu erkennen gewesen. Geschrieben von -Christi@n Pannier Für wen sonst? als für die Haftpflicht der Feuerwehr? Hm, ei die des Veranstalters, die des Feuerwehrmannes, die Kasko des Fahrzeugs.... Gruß Ralf | ||||
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