News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Holzhausen / Rheinland-Pfalz | 428591 | ||
Datum | 20.09.2007 13:01 MSG-Nr: [ 428591 ] | 27061 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Dietrich Warum benötigt man zum absperren solcher veranstaltungen die Feuerwehr??? Gute Frage. Das hast sicherlich (fast schon) geschichtliche Gründe. Früher gab es keine Beschilderung, aber die Genehmigung die Straße durch Polizei oder Feuerwehr in Amtshilfe für die Polizei, zu sperren. Seit neuestem gibt die Auflage einer Beschilderung, ob die Auflage "Absperren durch Polizei / Feuerwehr" noch besteht, weiß ich nicht. Aber wie man sieht, versuchen es immer wieder Leute, da durch zu kommen. Gruß Ralf | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|