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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 428598 | ||
Datum | 20.09.2007 13:09 MSG-Nr: [ 428598 ] | 27060 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wulfes Bitte!? Wie ist denn das gemeint? Die Feuerwehr ist nicht zuständig und hat somit auch nicht das Recht Weisungen zu erteilen. Es sei denn der Festumzug ist ein Feuerwehreinsatz im Sinne des jeweiligen Brandschutzgesetzes. Ob jetzt der Bi-Ba-Butzemann dann mit ´nem gelben T-Shirt steht oder Feuerwehrmann Heini A. mit der Kelle ist völlig belanglos. Und nein, es ist keine Amtshilfe für die Polizei! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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