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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.428598
Datum20.09.2007 13:09      MSG-Nr: [ 428598 ]27060 x gelesen

Geschrieben von Dirk WulfesBitte!? Wie ist denn das gemeint?
Die Feuerwehr ist nicht zuständig und hat somit auch nicht das Recht Weisungen zu erteilen. Es sei denn der Festumzug ist ein Feuerwehreinsatz im Sinne des jeweiligen Brandschutzgesetzes. Ob jetzt der Bi-Ba-Butzemann dann mit ´nem gelben T-Shirt steht oder Feuerwehrmann Heini A. mit der Kelle ist völlig belanglos.

Und nein, es ist keine Amtshilfe für die Polizei!


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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