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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 428599 | ||
Datum | 20.09.2007 13:09 MSG-Nr: [ 428599 ] | 27116 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Bei grober Fahrlässigkeit (gab es da nicht kürzlich ein Urteil, diese sei bei FFlern sehr sehr hoch anzusetzen?) oder Vorsatz könnte sie versuchen, sich von dem besagten Kameraden das Geld wiederzuholen. Na, was ist denn ein Schlag auf die Windschutzsscheibe? ;-) Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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