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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW428599
Datum20.09.2007 13:09      MSG-Nr: [ 428599 ]27116 x gelesen

Geschrieben von Sebastian WeißBei grober Fahrlässigkeit (gab es da nicht kürzlich ein Urteil, diese sei bei FFlern sehr sehr hoch anzusetzen?) oder Vorsatz könnte sie versuchen, sich von dem besagten Kameraden das Geld wiederzuholen.

Na, was ist denn ein Schlag auf die Windschutzsscheibe? ;-)


Gruß
ado

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