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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorBern8har8d S8., Salzgitter / Niedersachsen428609
Datum20.09.2007 13:34      MSG-Nr: [ 428609 ]27239 x gelesen

Gestern auf einer Fortbildung:

Was dort geschehen (Absperren einer Straße für einen Umzug) ist, ist von Seiten der Feuerwehr keine Sperrung der Straße im verkehrsrechtlichen Sinne, sondern "Verkehrslenkung". Und für Verkehrslenkung gibt es außer in Bayern keine rechtliche Grundlage für die Feuerwehr.

Grundsätzlich für die Verkehrslenkung ist die untere Straßenverkehrsbehörde zuständig, ist diese nicht schnell genug erreichbar/in der Lage, wird die Verkehrslenkung durch die Polizei wahrgenommen.

Soll die Feuerwehr bei einem Einsatz verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen, so darf sie dies nur, wenn die Polizei sie um Amtshilfe bittet. Dies sollte übrigens auch dokumentiert werden.

Die Tätigkeit des Feuerwehrmannes beschränkt sich dabei nur auf einen Hinweis auf eine Gefahrenstelle.

Wenn sich ein Kraftfahrer diesem Hinweis widersetzt, hat der Feuerwehrmann keinerlei Rechte, seine "Anordnung" durchzusetzen. Er muss ihn fahren lassen, das durchfahren der Absperrung ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Fazit:
Ich denke, für den Feuerwehrmann sieht es schlecht aus. Geht die Sache vor Gericht, wird er wahrscheinlich schuldig gesprochen.

Nachzulesen in "VD, Zeitschrift für die Rechtspraxis im Straßenverkehr", 07/2007 ab Seite 163 (sollte jede Zulassungsstelle haben).


Bernhard



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