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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.428610
Datum20.09.2007 13:36      MSG-Nr: [ 428610 ]27224 x gelesen

Geschrieben von Jürgen Dietrichsolche Arbeiten nur noch durch Anordnung Polizei als Amtshilfe oder BM,
Verkehrsregelung ist (bis auf Bayern) keine Aufgabe der Feuerwehr. Während eines Einsatzes i.S.d. jeweiligen Brandschutzgesetzes dürfen wir uns absichern. Wir können also keine Aufgabe in Form der Amtshilfe übernehmen, die wir gar nicht durchführen dürfen. Die Polizei darf auch nicht das THW bei einem VU um Amtshilfe bitten, da die Feuerwehr für die örtliche Gefahrenabwehr zuständig ist.

Vor allem aber darf die Amtshilfe nicht dazu dienen, organsitorische Mängel auszugleichen oder um Geld zu sparen. Wenn Umzug, dann Polizei, dann aber auch zahlreich und mit entsprechenden Kosten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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