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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 428615 | ||
Datum | 20.09.2007 13:44 MSG-Nr: [ 428615 ] | 27208 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Bernhard Slupkowski Was dort geschehen (Absperren einer Straße für einen Umzug) ist, ist von Seiten der Feuerwehr keine Sperrung der Straße im verkehrsrechtlichen Sinne, sondern "Verkehrslenkung". Und für Verkehrslenkung gibt es außer in Bayern keine rechtliche Grundlage für die Feuerwehr. Eben, genau das ist der Punkt! Es ist keine Aufgabe der Feuerwehr. Ich weiß, dass das gerne anders gemacht wird (Gefälligkeitsdienst bzw. weil man es ja schon immer so gemacht hat), ändert aber nix an den Tatsachen. Solange es gut geht kümmert sich keiner drum, wenn es - wie im beschriebenen Fall - mal schief geht gibts lange Gesichter. Geschrieben von Bernhard Slupkowski Soll die Feuerwehr bei einem Einsatz verkehrslenkende Maßnahmen ergreifen, so darf sie dies nur, wenn die Polizei sie um Amtshilfe bittet. Dies sollte übrigens auch dokumentiert werden. M.E. ist die Verkehrslenkung eine hoheitliche Aufgabe der Polizei. Hoheitliche Aufgaben können nicht auf andere Behörden übertragen werden, das regeln normalerweise die Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder. Von daher kann m.E. die Polizei die Feuerwehr nicht um Amtshilfe für soclhe Dinge bitten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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