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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 428629 | ||
Datum | 20.09.2007 15:19 MSG-Nr: [ 428629 ] | 27116 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Christi@n Pannier Die Kasko des Fahrzeughalters? Wieso, es liegt offensichtlich ein klarer Fall von Sachbeschädigung vor, was hat die Kasko des Fahrzeughalters damit zu tun? Das kommt auf den Grad des Verschuldens und auf die Frage der hoheitlichen Tätigkeit an, würde ich sagen: §839BGB, Absatz 1, Satz 2: Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Der Verletztze (Geschädigte) kann ja hier im Rahmen seiner Kasko-Versicherung "auf andere Weise" Ersatz bekommen. Gruß, Henning | ||||
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