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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 428641 | ||
Datum | 20.09.2007 16:28 MSG-Nr: [ 428641 ] | 27074 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Er hat auf die Windschutzscheibe geschlagen, die Kelle ist ihm nicht "aus Versehen" aus der Hand gefallen oder ähnliches...somit ist Dein Zitat "nice to know", fällt aber hier nicht ins Gewicht... Du gehst also von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung aus? Dann besteht tatsächlich keine Einschränkung der Amtshaftung (wohl aber die Regressmöglichkeit der Gemeinde). Allerdings vermute ich, dass der Vorsatz nicht ganz leicht nachzuweisen sein wird. Für den Vorsatz muss nicht nur die Handlung, sondern auch der Erfolg vom Wissen und Wollen umfasst werden. Gruß, Henning | ||||
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