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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 428662 | ||
Datum | 20.09.2007 18:15 MSG-Nr: [ 428662 ] | 27277 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Andreas Dovern im Endeffekt bleibt das Ergebnis ähnlich dem des Vorsatzes...Aber bei Fahrlässigkeit ist er dann strafrechtlich aus der Nummer raus, eine fahrlässige Sachbeschädigung sieht das StGB (gottseidank!) nicht vor. Geschrieben von Andreas Dovern Korrekt, daher kann jedoch zumindest von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werdenBin ich der einzige, der hier kein Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonderem Maße annehmen würde? Hallooooo... es ist eine Windschutzscheibe, die zerlegt man für gewöhnlich nicht mal so eben mit der flachen Hand. Von der Verwendung der Winkerkelle als Argumentverstärker war hier nämlich keine Rede! Ich persönlich würde auch nicht annehmen, dass ich kraft Handschlag eine Windschutzscheibe wie beschrieben "zerbröseln" könnte, seh wirklich nur ich das so? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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