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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 428670 | ||
Datum | 20.09.2007 18:29 MSG-Nr: [ 428670 ] | 27072 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Aber bei Fahrlässigkeit ist er dann strafrechtlich aus der Nummer raus, eine fahrlässige Sachbeschädigung sieht das StGB (gottseidank!) nicht vor. Richtig, das Strafgesetz nicht - der Bereich der Haftungspflicht jedoch schon! Geschrieben von Sebastian Weiß Hallooooo... es ist eine Windschutzscheibe, die zerlegt man für gewöhnlich nicht mal so eben mit der flachen Hand. Von der Verwendung der Winkerkelle als Argumentverstärker war hier nämlich keine Rede! Korrekt, sehe ich ja ähnlich unwahrscheinlich. Fakt ist jedoch, das die "Anklage" derzeit so im Raume steht...kann er das Gegenteil beweisen, wird alles gut. Zur Aufklärung: Die Winkerkelle habe ich zwar in dem Beispiel genannt, wollte jedoch nicht damit sagen dass er sie wirklich verwendet hat. Es war nur ein "hätte-wäre-wenn", um das Beispiel des Vorsatzes zu untermalen. Es ist soweit klar, dass die "Anklage" lautet: Windschutzscheibe grob Fahrlässig mit Hand zerstört. Mit der flachen Hand ist die Aussage des FA im nachhinein... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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