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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland428681
Datum20.09.2007 19:12      MSG-Nr: [ 428681 ]27087 x gelesen

geschrieben von CP:
Ob da ein Feuerwehrmann oder ein Penner auf der Straße steht,......

Was ist....

- wenn Feuerwehr im Auftrag der Ortspolizeibehörde (wie Gemeindehipo) tätig wird. (Wirkung
einer Lichrzeichenanlage von Gemeinde aufgestellt im Vergleich dazu Feuerwehr mit
Winkerkelle)
- wenn Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe für Polizei tätig wird.
- wenn der Feuerwehrkamerad auf Privatgelände im Auftrag des Eigentümers tätig wird.

Sachbeschädigung ist es wohl unbestritten, was die Nötigung angeht ...... Auslegungssche.


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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