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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 428681 | ||
Datum | 20.09.2007 19:12 MSG-Nr: [ 428681 ] | 27087 x gelesen | ||
geschrieben von CP: Ob da ein Feuerwehrmann oder ein Penner auf der Straße steht,...... Was ist.... - wenn Feuerwehr im Auftrag der Ortspolizeibehörde (wie Gemeindehipo) tätig wird. (Wirkung einer Lichrzeichenanlage von Gemeinde aufgestellt im Vergleich dazu Feuerwehr mit Winkerkelle) - wenn Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe für Polizei tätig wird. - wenn der Feuerwehrkamerad auf Privatgelände im Auftrag des Eigentümers tätig wird. Sachbeschädigung ist es wohl unbestritten, was die Nötigung angeht ...... Auslegungssche. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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