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Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland428682
Datum20.09.2007 19:14      MSG-Nr: [ 428682 ]27072 x gelesen

Hallo Ralf,
die Maßnahmen "Sperren" sind meiner Ansicht zwar nach Außen die gleichen. In eurem Fall würde ich aber hier sogar eine eigene Berechtigung sehen die Straße zu sperren. Wenn der Suizidant sich mit Sprengmitteln in die Luft jagen will, ist die Feuerwehr mit im Boot. So kann sie auch ihre Befugnisse nach dem SBKG in Anspruch nehmen.

Gruß Jochen



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