Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge |
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 428682 |
Datum | 20.09.2007 19:14 MSG-Nr: [ 428682 ] | 27072 x gelesen |
Saarländisches Brand und Katastrophenschutz Gesetz
Hallo Ralf,
die Maßnahmen "Sperren" sind meiner Ansicht zwar nach Außen die gleichen. In eurem Fall würde ich aber hier sogar eine eigene Berechtigung sehen die Straße zu sperren. Wenn der Suizidant sich mit Sprengmitteln in die Luft jagen will, ist die Feuerwehr mit im Boot. So kann sie auch ihre Befugnisse nach dem SBKG in Anspruch nehmen.
Gruß Jochen
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