alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
Meines Erachtens
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio428686
Datum20.09.2007 19:27      MSG-Nr: [ 428686 ]27165 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Daniel Gehlen- wenn Feuerwehr im Auftrag der Ortspolizeibehörde (wie Gemeindehipo) tätig wird. (Wirkung einer Lichrzeichenanlage von Gemeinde aufgestellt im Vergleich dazu Feuerwehr mit Winkerkelle)

Die Bedeutung einer Lichtzeichensignalanlage ist in der StVO geregelt.
Die eines Feuerwehrmannes mit Winkerkelle nicht.
Es kann nicht jeder in diesem Land einfach nach Gutdünken und mit Hilfe einer Winkerkelle Straßen sperren. Egal ob Feuerwehr oder Bauarbeiter.

Geschrieben von Daniel Gehlenwenn Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe für Polizei tätig wird.

Sie wird aber nicht im Rahmen der Amtshilfe tätig. M.E. ist dies hoheitliche Aufgabe der Polizei. Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht auf andere Behörden übertragen werden, auch im Saarland nicht. Siehe § 4 Abs. 2 Nr. 2 SVwVfG.

Geschrieben von Daniel Gehlenwenn der Feuerwehrkamerad auf Privatgelände im Auftrag des Eigentümers tätig wird.

???
Wo liegt hier ein Einsatz der Feuerwehr im Rahmen der Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetze vor?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

4.596


Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt