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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 428688 | ||
Datum | 20.09.2007 19:36 MSG-Nr: [ 428688 ] | 27173 x gelesen | ||
Hallo Christian ! Ich sehe das ähnlich. Ich denke man muss es etwas differenzieren. Grundsätzlich hat auch die Polizei nicht das Recht ,Verkehrsregelung zu betreiben, wie sie es will. Denn, primär zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden. Unter den Voraussetzungen, welche die StVO beschreibt, kann auch die Polizei Maßnahmen treffen. Eine vollständige Übertragung dieser Aufgabe an die Feuerwehr ist nach meiner Einschätzung, wie Du schon gesagt hast, nicht möglich. Man bedenke, auch die Polizei braucht eine Ermächtigungsnorm. Für die Feuerwehr gibt es eine solche Ermächtigung nur im Rahmen der Brandschutzgesetze und in Bayern. Folgende Möglichkeit sehe ich ebenfalls: Ereignis - Polizei ist zur Verkehrsregelung befugt - hat zu wenig Personal - Feuerwehr unterstützt, aber nicht eigenverantwortlich, sondern wird durch PVB überwacht. Hier würde mich die Meinung der Juristen unter euch mal interessieren. Zur Verdeutlichung: Bei einem VU sind zwei Polizisten im Einsatz, einer ist mit den strafprozessualen Ermittlungen beschäftigt, der 2. regelt mit einem Feuerwehrmann den Verkehr. Beide haben Sichtkontakt, der Feuerwehrmann gibt im Prinzip die von dem Polizisten angeordneten Zeichen an die Verkehrsteilnehmer, welche den Polizeibeamten nicht sehen können. Jochen | ||||
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