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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 428697 | ||
Datum | 20.09.2007 19:51 MSG-Nr: [ 428697 ] | 27032 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jochen Geßner Ereignis - Polizei ist zur Verkehrsregelung befugt - hat zu wenig Personal - Feuerwehr unterstützt, aber nicht eigenverantwortlich, sondern wird durch PVB überwacht. Nein, nein und nochmal nein. Er darf es nicht. Das größte Problem bei Feuerwehrs ist, dass kaum einer eine Ahnung hat, wie weit seine rechtlichen Befugnisse gehen - das größte Glück ist, dass die Bürger in der Regel auch keine Ahnung davon haben. Geschrieben von Jochen Geßner Hier würde mich die Meinung der Juristen unter euch mal interessieren. Machs einfach mal, verursache einen Schaden und warte dann ab, was die Juristen sagen, die sich mit dem Fall beschäftigen. Gruß Markus | ||||
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