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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg428706
Datum20.09.2007 20:14      MSG-Nr: [ 428706 ]27096 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Rechtsprechung sagt hierzu, dass der herangezogene aber geeignet und in der Lage sein muss die Tätigkeit durchzuführen.


Na ja. Wenn ich sehe, wie ausbildungsintensiv das Thema Regelung des Verkehrs ist (ich habe da immer das Bild der Polizeiausbildung auf der "gaskessekpreuszung" in Stuttgart vor Augen),...

Ferner kann man überlegen, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung wirklich so wahnsinnig gestört ist, daß ich da auch "Hilfstruppen" zurückgreifen muß...


Geschrieben von Jürgen RinghoferEs wäre also nicht möglich, dass die Polizei einen "Feuerwehrmann" zur Gefahrenabwehr bei einer Schießerei heranzieht!!!

Hmmm. Das wäre wiederum interessanter. Wäre eigene Ausrüstung dazu vor Vorteil ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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