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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 428706 | ||
Datum | 20.09.2007 20:14 MSG-Nr: [ 428706 ] | 27096 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Die Rechtsprechung sagt hierzu, dass der herangezogene aber geeignet und in der Lage sein muss die Tätigkeit durchzuführen. Na ja. Wenn ich sehe, wie ausbildungsintensiv das Thema Regelung des Verkehrs ist (ich habe da immer das Bild der Polizeiausbildung auf der "gaskessekpreuszung" in Stuttgart vor Augen),... Ferner kann man überlegen, ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung wirklich so wahnsinnig gestört ist, daß ich da auch "Hilfstruppen" zurückgreifen muß... Geschrieben von Jürgen Ringhofer Es wäre also nicht möglich, dass die Polizei einen "Feuerwehrmann" zur Gefahrenabwehr bei einer Schießerei heranzieht!!! Hmmm. Das wäre wiederum interessanter. Wäre eigene Ausrüstung dazu vor Vorteil ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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