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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 428710 | ||
Datum | 20.09.2007 20:40 MSG-Nr: [ 428710 ] | 27194 x gelesen | ||
Im ursprünglichen Fall war wohl alles vorhanden, was im Forum an negativen Rahmenbedingungen zu diesem Thema zu finden ist: Festumzug, Winkerkelle, Verkehrsregelung auf Bundestrasse, Sachgbeschädigung. Was ich mit a) sagen wollte: Ortspolizeibehörde ordnet eine Maßnahme (Absperrung, Umleitung, o.ä.) an. Gemeindebauhof und Feuerwehr führen diese durch (ist zwar rechtlich nicht iO), kommt aber vorsichtig geschätzt 1 bis 1Mio mal in Deutschland vor. zu b) Amtshilfe als ausgedehnter Begriff im Sinne von - Polizei:" Habt ihr vieleicht noch 1 oder 2 Männer um uns zu unterstützen, unser zweites Fahrzeug kommt erst in etwa 15 min zur Absperrung." Iist rechtlich auch nicht iO, kommt aber auf dem Lande sicherlich auch 1 bis 1,5 Mio mal vor. Ist sicher nicht mit dem jur. Begriff Amtshilfe im §4 SVwVfG gemein, aber wird wohl so verstanden (von Nichtjuristen). zu c) ist ein Fall von "alles Privat", und gar kein Fall für FW, habe aber auch schon Uniform Parkplatzaufsicht auf Privatgelände gemacht. Wollte auch nicht das Tätigwerden gutheißen, aber hier mit Nötigung kommen ......., hätte dann eine Gegenanzeige wegen Angriff mit einer Waffe (Auto) oder Ähnliches. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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